Dokumente & Douane

Personalausweis oder Reisepass (darf nicht länger als 5 Jahre verlaufen sein)
Fürs Auto, Motorrad oder Wohnmobil
Gültiger Führerschein, Fahrzeugpapiere


Douane

Für die Ein-und Ausfuhr von Genußmitteln für den eigenen Gebrauch gelten die folgenden Richtlinien der Zolldienststellen. Sie gelten für alle Einwohner der EU die älter als 17 Jahre sind.

Alkohol
10 Liter Alkohol, 20 Liter Likör / Aperitifwein, 90 Liter Wein, 110 Liter Bier.
Tabak
800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg. Tabak.
Bei größeren Mengen müssen sie beweisen daß es zum persönlichen Konsum bestimmt ist.
Devisen
Ohne Deklarierung dürfen, auch von Deutschen Staatsbürgern, nur rund 15.000 € ein- bzw. ausgeführt werden. Höhere Summen sind anzugeben und ihre Herkunft gegebenenfalls zu beweisen.